Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Sauberwelt- Vollreinigung

 

 

 

.1.      Textilreinigung
wird sachgemäß und schonend ausgeführt. Die zweckmäßige Bearbeitung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen.
2.      Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
3.      Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, daß der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Kunde stimmt einer möglichen Abänderung des Vertrages zu. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Reinigungsgutes in dem jeweiligen Zustand.
4.      Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z.B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.
5.      Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut
hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage der Quittung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden.
6.      Haftungsgrenze
Der Textilreiniger haftet für den Verlust oder die Beschädigung des Reinigungsgutes maximal in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. In Bezug auf Alter und Gebrauchszustand des Reinigungsgutes wird ein Abzug neu für alt vorgenommen. Es kann nur Geldersatz verlangt werden. Ist das Reinigungsgut durch unsachgemäße Bearbeitung beschädigt, aber noch eingeschränkt brauchbar, kann einvernehmlich eine Schadensersatzleistung in Form einer Wertminderung erfolgen. Wird voller Schadenersatz in Höhe des o.g. Wertes geleistet, erlischt der Anspruch des Kunden auf Herausgabe des Reinigungsgutes.

7.     Fremdleistungen

Aufträge zur Reinigung von Lederartikeln, Teppichen sowie Wäschereiaufträge werden nur im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Partnerunternehmen angenommen. Haftungsansprüche gehen auf diese Unternehmen über. Nur bei Verschulden innerhalb unseres Einflussbereiches haften wir gemäß Ziffer 6.

Achtung: Für Reißverschlüsse, Knöpfe, Schnallen, Pailletten, Schmuckapplikationen, Schulterpolster, Klettverschlüsse usw. wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.